Glücksspielstaatsvertrag Gesetzliche Regelungen GGL Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR Leave a comment

DAW-Kongress 2025: Branchentreff zu Glücksspielregulierung und Automatenwirtschaft

Anlass für Kritik bietet auch die Überwachung durch die zentrale Behörde. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist mit dem Glücksspielstaatsvertrag mit der Führung mehrerer Dateien beauftragt. Casinos ist es zudem nicht erlaubt, Spielern mehr als ein Spiel gleichzeitig anzuzeigen – selbst dann nicht, wenn es sich um mehrere Spielfelder ein- und desselben Automaten handelt. Spieler müssen jede Spielrunde manuell anstoßen – was wiederum gerade für Spieler mit kleinen Einsätzen und vielen Spielrunden einen Qualitätsverlust bedeutet. Vor allem für Spieler, die gerne mit kleinen Einsätzen und dafür mehr Runden spielen, ergibt sich so ein Qualitätsnachteil. Das Gameplay wird zusätzlich durch eine fünfminütige Zwangspause vom Spiel alle 60 Minuten verlangsamt.

Dass der BGH darüber hinaus statistische oder jedenfalls gleichermaßen aussagekräftige Daten fordert,17 ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Denn ein Beweis kann nur mit Tatsachen oder Daten erbracht werden, die zumindest eine gewisse Aussagekraft haben. Die Ausführungen des BGH sind damit auch auf die – von dem EuGH in gefestigter Rechtsprechung anerkannte – Beweislast der Mitgliedstaaten für ihre Glücksspielregulierung anwendbar. Jeder zugelassene Betreiber kann diese Produkte unter Einhaltung der festgelegten Grenzen (siehe unten) anbieten. Online-Casinos – wie Roulette, Baccarat, Blackjack und Live-Dealer-Casinos – sind nicht in der nationalen Lizenz enthalten, da sie in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen.

Programm für den 11. Deutschen Glücksspielrechtstag steht fest

  • Spielsuchtexperten haben den Glücksspielstaatsvertrag zum einjährigen Bestehen eher durchwachsen beurteilt.
  • Mit der Einführung des OASIS-Spielersperrsystems soll der Spielerschutz verbessert werden.
  • Dass der BGH darüber hinaus statistische oder jedenfalls gleichermaßen aussagekräftige Daten fordert,17 ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit.
  • Ein weiteres Problem ist der begrenzte Handlungsspielraum der Behörde gegenüber internationalen Anbietern.

Zum einen führt die ungewöhnlich strukturierte Einsatzsteuer in Höhe von 5,3 % dazu, dass bestimmte Spiele nicht angeboten werden können. Der Maximaleinsatz pro Spielrunde – bei einem Slot etwa ein Spin – ist auf 1 EUR begrenzt. Insbesondere für Spiele mit geringer Volatilität ist dies aus Sicht fast aller Beobachter deutlich zu gering angesetzt. Der Glücksspielstaatsvertrag enthält eine ganze Reihe von Einschränkungen, die einzeln, aber insbesondere in ihrer Gesamtheit das Spielerlebnis trüben können. Dazu gehört nicht nur, dass Spiele fair ablaufen und Online Casinos ausreichend finanzstark aufgestellt sein müssen, um auch große Gewinne auszahlen zu können. Dazu wurden sehr strenge Einzahlungs- und Einsatzlimits sowie weitere Restriktionen eingeführt.

Bei der Erstellung dieser Inhalte haben wir uns an die Experten von Gamblizard Deutschland gewandt. Diese Plattform ist eine wichtige Marke in der deutschen IGaming-Branche. Auf der Gamblizard-Website finden Sie viele Informationen und Casino-Tests sowie exklusive Boni für neue und regelmäßige Spieler. Sofern nicht noch nachgebessert wird, dürften die ausländischen Casinos weiterhin die attraktiveren Anlaufstellen sein. Die öffentliche Hand kann so absehbar auch die erhofften Steuereinnahmen nicht vollständig generieren. Die Kombination all dieser Nachteile dürfte das Ziel des deutschen Gesetzgebers – die Kanalisierung des Spiels in inländische Bahnen e-auto.tv – wesentlich konterkarieren.

Fachliche Austauschplattform zur Glücksspielregulierung

Eine weitere maßgebliche Neuerung des GlüStV 2021 ist die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-​Anhalt errichtet. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) in Kraft. Er ist die Grundlage für das Handeln der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dem Verfahren vor dem BGH lag eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit im Bereich des Arzneimittelrechts zugrunde.

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Der klagende bayerische Apothekenverband hatte gegen Rabattaktionen einer niederländischen Versandapotheke – der in Deutschland bekannten Marke DocMorris – geklagt. Nach Auffassung des Klägers verstießen Rabatte, welche die beklagte DocMorris ihren deutschen Kunden gewährte, gegen die seinerzeit geltende Arzneimittelpreisbindung des Arzneimittelgesetzes. Ausgehend hiervon hat der BGH festgestellt, dass die Beklagte nicht an die deutsche Arzneimittelpreisbindung gebunden gewesen sei, da diese gegen die Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV verstoßen habe. Seit diesem Jahr befindet sich das deutsche Modell der Glücksspielregulierung in der Entwicklung.

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